Unternehmen

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter anmelden, können diese zu offenen Schulungen in den im Schulungskalender verfügbaren Terminen und Städten anmelden (je nach Verfügbarkeit). Für größere Gruppen bieten wir Schulungen und Prüfungen zu einem beliebigen Termin und Ort an. Bedingungen und Kosten werden individuell vereinbart.

Firmenservice:
Tel.: +48 12 430 67 54,
E-Mail: kk@vcapolska.pl

Förderung durch Arbeitsämter

Die Kreisarbeitsämter können auf Antrag einer berechtigten Person die Kosten für Schulungen und Prüfungen zur Erlangung von Zertifikaten wie VCA, SCC, Steigerbouwer, OSC oder Hot Work Licence finanzieren, sofern die arbeitslose Person die Zweckmäßigkeit der Prüfung begründet.

Personen, die Anspruch auf Finanzierung der Prüfungskosten aus dem Arbeitsfonds haben:

Arbeitslose
Arbeitssuchende im Sinne von Artikel 43 Absatz 1 des Gesetzes
Arbeitnehmer sowie andere erwerbstätige Personen ab 45 Jahren, die an beruflicher Weiterentwicklung interessiert sind, nach Registrierung beim Kreisarbeitsamt.
Service für Arbeitslose und Arbeitsämter:
Tel.: +48 12 430 67 57,
E-Mail: kk@vcapolska.pl